BAFA-Förderung Marketing — staatliche Unterstützung für KMUs sinnvoll nutzen

Viele kleine und mittlere Unternehmen wissen, dass sie sich strategisch weiterentwickeln müssten: Prozesse überprüfen, digitale Themen angehen, Klarheit über die nächsten Schritte gewinnen. Was oft fehlt, ist nicht der Wille, sondern das Budget für externe Beratung. 

Genau hier setzt die BAFA-Förderung im Marketing an. Sie ermöglicht KMUs, professionelle Marketingberatung mit staatlicher Förderung in Anspruch zu nehmen — strukturiert, planbar und mit deutlich reduziertem Kostenrisiko. Egal ob Förderung im Online Marketing, für eine übergreifende Digitalstrategie oder eine Website-Analyse: Mit der richtigen Beratung lässt sich das Maximum aus dem Budget herausholen.

Was ist das BAFA?

BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist eine deutsche Bundesbehörde, die unter anderem Förderprogramme für Unternehmen, Energieeffizienzmaßnahmen, Unternehmensberatungen sowie bestimmte Export- und Kontrollaufgaben verwaltet. 

Für Unternehmen ist das BAFA vor allem relevant, weil dort staatliche Zuschüsse beantragt werden können — zum Beispiel für geförderte Unternehmensberatungen oder Energieberatungen. Eine BAFA-Förderung im Online Marketing ist dabei ein besonders praxisrelevanter Bereich für KMUs, die ihre digitale Aufstellung verbessern wollen. 

Wie hoch fällt die Marketing-Förderung aus und wie häufig kann man sie nutzen?

Das BAFA bezuschusst die Kosten einer Unternehmensberatung abhängig vom Standort des Unternehmens.

Unternehmen in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier erhalten bis zu 80 % Förderung der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 € pro Beratung.

Für Unternehmen in den alten Bundesländern (außer Lüneburg und Trier) sowie in Berlin und der Region Leipzig beträgt der Fördersatz bis zu 50 %, maximal 1.750 € pro Beratung. Die förderfähige Bemessungsgrundlage liegt in beiden Fällen bei höchstens 3.500 €.

Die (Online-)Marketing-Förderung kann mehrfach genutzt werden, jedoch sind pro Unternehmen derzeit maximal fünf Beratungen während der Programmlaufzeit möglich. Beratungen dürfen nicht parallel stattfinden und müssen thematisch voneinander abgegrenzt sein. Ob eine erneute Förderung möglich ist, lässt sich anhand von Thema, Zeitpunkt und Umfang prüfen.

Die Beratung wird zunächst regulär beauftragt und durchgeführt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Beratung und nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

Spartherm Feuerungstechnik GmbH
Steinbild GmbH
SieMatic Möbelwerke GmbH & Co. KG
Schröter Technologie GmbH & Co. KG
SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA
Provinzial Versicherung AG
profil dekor GmbH & Co. KG
PDT GmbH
OWL Verkehr GmbH
Libaroh
Knepper Holding GmbH
Gebrüder Lödige Maschinenbau GmbH
Futura GmbH
Fsas Technologies GmbH
Energieversum GmbH & Co. KG
EK/servicegroup eG
Converge Technology Solutions Germany GmbH
CB-tec GmbH
Burmeier GmbH & Co. KG
Brillen Rottler GmbH & Co.KG
Bosch Building Automation GmbH
Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
Alulux GmbH
AQUATO Umwelttechnologien GmbH
BUSHANDEL.ch AG
Bundesagentur für Arbeit
S Immobilien GmbH
Kamify GmbH
nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG.
InnoStone GmbH

Welche KMUs sind förderberechtigt?

Die BAFA-Beratungsförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die die offizielle KMU-Definition erfüllen. Das bedeutet vereinfacht:

  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Maximal 50 Mio. € Umsatz oder maximal 43 Mio. € Bilanzsumme im Jahr.
  • Zusätzlich muss das Unternehmen wirtschaftlich aktiv sein, es darf also kein reines Privatprojekt sein.

Wichtig ist außerdem, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einem Insolvenzverfahren steckt und nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt. Zudem darf das Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren insgesamt nicht mehr als 300.000 € an sogenannten De-minimis-Beihilfen erhalten haben.

In der Praxis bedeutet das: Die BAFA-Förderung im Marketing ist besonders für KMUs geeignet, die sich gezielt online weiterentwickeln wollen und dafür eine externe, strukturierte Digitalberatung benötigen.

Wer ist nicht förderberechtigt?

Die Marketing-Förderung der BAFA gilt nicht für:

  • Unternehmen, die selbst beratend tätig sind — etwa Kanzleien, Steuerberater oder andere Beratungsdienstleister 

  • Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten oder mit laufendem Insolvenzverfahren 

  • Gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftliche Tätigkeit

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts 

Bestimmte Inhalte können ebenfalls nicht gefördert werden: etwa Vertrags- oder Jahresabschlussprüfungen, Buchhaltungsleistungen oder Beratungen, die sich hauptsächlich um andere Förderprogramme drehen. Und wichtig: Eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Zuschüssen ist nicht zulässig.  

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, klären wir das gern in einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch.

Was macht ein BAFA-Beratungsunternehmen?

Wer ein BAFA-Beratungsunternehmen wählt, sollte genau hinschauen. Entscheidend ist, ob das Beratungsunternehmen wirklich versteht, wie das eigene Unternehmen funktioniert — und ob die empfohlenen Maßnahmen auch in der Praxis umsetzbar sind. Eine gute Beratung endet nicht mit einem Bericht, sondern hinterlässt ein Unternehmen, das weiß, wohin es geht und wie es dorthin kommt.

Amplio ist als BAFA-Beratungsunternehmen zugelassen und erfüllt alle dafür notwendigen Voraussetzungen: fachliche Qualifikation, ein funktionierendes Qualitätsmanagement und eine gültige Registrierung beim BAFA. Unsere Beratungen sind vollständig auf die Fördervorgaben abgestimmt — damit der Prozess für unsere Kund:innen so unkompliziert wie möglich verläuft.

So läuft eine BAFA-Beratung mit Amplio ab

Viele mittelständische Unternehmen zögern bei Marketing-Förderungen — meist wegen der Bürokratie. Verständlich. Genau da setzen wir an: Wir übernehmen den Prozess, Sie behalten den Kopf frei. 

1. Unverbindliches Erstgespräch

Wir finden in einem kostenlosen Gespräch heraus, ob die BAFA-Förderung im Marketing zu Ihrem Vorhaben passt. Wir klären den aktuellen Stand, analysieren Ihren Bedarf und prüfen, ob eine Förderung realistisch ist.

2. Antragstellung

Wir führen Sie durch alle Schritte, sammeln die nötigen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung — ohne zusätzliche Kosten. Sobald das Bewilligungsschreiben da ist, starten wir mit der Beratung.

3. Durchführung der Beratung

Wir tauchen in Ihre digitale Situation ein, machen Potenziale sichtbar und entwickeln klare, handfeste Empfehlungen, die Sie im Alltag wirklich weiterbringen — für Website, Online-Shop oder Online-Marketing.

4. Abschluss & Verwendungsnachweis

Auch beim formalen Teil müssen Sie nicht alleine durch. Wir erstellen den Beratungsbericht, der die Ausgangslage, unsere Vorgehensweise, die Analyseergebnisse und konkrete Empfehlungen dokumentiert. Anschließend reichen wir Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis beim BAFA ein.

5. Auszahlung des Zuschusses

Das BAFA prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt an Sie.

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Sebastian Filla

Sebastian Filla

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Das BAFA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit einem staatlichen Zuschuss zu externen Beratungsleistungen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung von Unternehmen zu stärken — unter anderem durch gezielte Förderungen im Online Marketing.

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich aktive kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

Die Förderhöhe hängt vom Standort des Unternehmens ab. In den neuen Bundesländern (außer Berlin und der Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier werden 80 % der förderfähigen Beratungskosten übernommen — bis zu 2.800 €. Für alle anderen Unternehmen gilt ein Fördersatz von 50 %, maximal 1.750 €. Die Bemessungsgrundlage liegt in beiden Fällen bei maximal 3.500 €.

Unternehmen erhalten professionelle externe Marketingexpertise bei reduziertem Eigenanteil. So lassen sich strategische, digitale oder organisatorische Themen schneller und fundierter umsetzen.

Zunächst wird die Förderung beantragt und nach Bewilligung die Beratung durchgeführt. Nach Abschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Wir beraten unter anderem zu Digitalstrategie, Online-Marketing-Strategie, Markenpositionierung, Website-Konzepten, Lead-Generierung, SEO-Strategie sowie internen digitalen Prozessen. Die konkrete operative Umsetzung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Während der Laufzeit des Förderprogramms — bis zum 31. Dezember 2026 — können förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf geförderte Beratungen in Anspruch nehmen, maximal jedoch zwei pro Jahr. Entscheidend für die Zuordnung ist dabei der Zeitpunkt der Antragstellung. 

Die BAFA-Förderung bezieht sich ausschließlich auf die förderfähigen Netto-Beratungskosten. Umsatzsteuer zählt nicht zu den zuschussfähigen Ausgaben.

Nein, die Beratung darf erst nach Bewilligung gestartet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Verlust der Förderung. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

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